Karte zu unklaren Leistungsbeschreibungen und Kalkulationsrisiken bei Vergabeverfahren
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Auftragsrecherche

Teil von Leitfaden zum Vergleich von Leistungsbeschreibungen in Vergabeunterlagen

Was macht eine Leistungsbeschreibung unklar für Bieter und Angebote?

Leistungsbeschreibung vergleichen: typische Unklarheiten wie fehlende Mengen, offene Fristen und alte Normverweise erkennen und Bieterfragen richtig stellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fehlende Mengen, unbestimmte Ausführungsfristen und veraltete Normverweise sind die häufigsten Ursachen.
  • Unklare Vorgaben erzeugen Angebote mit unterschiedlichen Annahmen, die sich nicht sachlich vergleichen lassen.
  • Bieterfragen sind der vorgesehene Weg, Lücken vor der Angebotsabgabe zu schließen.
  • Antworten des Auftraggebers werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und binden alle Bieter gleich.
  • Eine Prüfliste vor der Kalkulation senkt das Risiko, eine offene Stelle zu übersehen.

Woher die Unklarheit kommt

Die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung nach Paragraf 16 VgV verlangen, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben wird, sodass alle Bewerber sie im gleichen Sinn verstehen. Diese Vorgabe gilt für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte. Unterhalb davon richtet sich die Beschreibung nach der UVgO, die dasselbe Ziel verfolgt.

Unklarheit ist damit kein Formalproblem, sondern ein Kalkulationsrisiko. Wer eine Position wörtlich nimmt, rechnet anders als der Bieter, der sie großzügig auslegt. Der Auftraggeber erkennt die Lücke oft erst, wenn die Angebotssummen weit auseinanderliegen und keine Wertung mehr trägt.

Wer eine Leistungsbeschreibung vergleichen will, braucht deshalb einen festen Maßstab. Prüfen Sie dieselben Kriterien bei jedem Dokument: Mengen, Termine, Normen, Schnittstellen und Qualitätsangaben. Nur so wird sichtbar, welche Fassung konkreter ist und wo eine Frage nötig wird.

Typische Unklarheiten und ihre Folgen

Fehlende Mengen gehören zu den häufigsten Fällen. Die Position benennt eine Leistung, aber keine Stückzahl, Fläche oder Masse. Jeder Bieter setzt dann eine eigene Menge an.

Unklare Vorgaben und ihre Folgen

Unklare Vorgabe

Fehlende Mengen
Jeder Bieter setzt eigene Menge an
Unbestimmte Fristen
Keine Bauzeitplanung möglich
Veraltete Normverweise
Unterschiedliche Materialien eingepreist
Unklare Schnittstellen
Kosten verschieben sich zwischen Gewerken
Offene Qualitätsangaben
Auslegung bleibt dem Bieter überlassen

Folge für die Kalkulation

Fehlende Mengen
Unbestimmte Fristen
Veraltete Normverweise
Unklare Schnittstellen
Offene Qualitätsangaben

Unbestimmte Ausführungsfristen wirken ähnlich. Formulierungen wie "zügige Ausführung" oder "Fertigstellung nach Auftragserteilung" ohne Kalenderdatum lassen keine Bauzeitplanung zu. Zuschläge für Eiltermine werden dadurch beliebig.

Veraltete Normverweise verändern die technische Grundlage. Ein Verweis auf eine zurückgezogene Fassung einer DIN-Norm führt dazu, dass Bieter unterschiedliche Materialien und Prüfungen einpreisen.

Unklare Schnittstellen betreffen Strom, Wasser, Entsorgung und Baustellenzufahrt. Wer diese Leistungen übernimmt, verschiebt Kosten zwischen den Gewerken.

Offene Qualitätsangaben wie "hochwertig" oder "marktüblich" haben keinen Bezugsmaßstab. Ohne messbares Kriterium bleibt die Ausführung der Auslegung des Bieters überlassen.

Fristen, Bieterfragen und der geordnete Ablauf

Auskünfte zu den Vergabeunterlagen laufen über Bieterfragen. Die Fristenregelungen im Paragrafen 56 VgV zu Angebots- und Teilnahmefristen bilden den Rahmen. Die Unterlagen nennen zusätzlich einen Zeitpunkt, bis zu dem Fragen eingehen müssen.

Bieterfragen werden schriftlich über die Vergabestelle oder das genutzte Portal eingereicht. Eine Antwort ersetzt keine fehlende Bestimmtheit, wenn sie selbst vage bleibt. Deshalb sollten Sie prüfen, ob die Antwort Ihre Kalkulation tatsächlich trägt.

Der Ablauf folgt einem festen Muster:

  1. Vergabeunterlagen vollständig lesen und offene Stellen markieren.
  2. Jede offene Stelle als Frage formulieren, mit Position und Fundstelle.
  3. Fragen innerhalb der genannten Frist über den vorgesehenen Kanal einreichen.
  4. Antworten mit den Kalkulationsgrundlagen abgleichen und prüfen, ob die Frist ausreicht.
  5. Bei fehlender oder unklarer Antwort vor Abgabe eine Fristverlängerung ansprechen.

Antworten des Auftraggebers werden Teil der Vergabeunterlagen. Sie gelten für alle Bieter, auch für die, die keine Frage gestellt haben. Deshalb lohnt es sich, die Antworten vor der Abgabe vollständig zu lesen.

Rechenbeispiel: fehlende Menge, zwei Angebote

Beispielrechnung, Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Eine Position "Bodenaushub Klasse 3 bis 5" nennt keine Menge. Bieter A setzt 800 Kubikmeter an, Bieter B 1.200 Kubikmeter, beide bei 28 Euro je Kubikmeter.

Das ergibt 22.400 Euro bei Bieter A und 33.600 Euro bei Bieter B. Die Differenz von 11.200 Euro netto entspricht 13.328 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Der Preisvergleich bewertet damit unterschiedliche Mengen, nicht unterschiedliche Preise. Werden die Mengen später angepasst, verschiebt sich der Auftragswert entsprechend.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine unklare Leistungsbeschreibung?

Wenn zwei Kollegen dieselbe Position lesen und zu verschiedenen Mengen, Terminen oder Materialien kommen, ist die Stelle offen. Prüfen Sie dann, ob eine Frage dazu nötig ist.

Bis wann kann ich Bieterfragen stellen?

Der Zeitpunkt steht in den Vergabeunterlagen. Fehlt eine Angabe, richten Sie die Frage früh genug ein, damit der Auftraggeber antworten und die Angebotsfrist bei Bedarf verlängern kann.

Was passiert, wenn die Antwort pauschal bleibt?

Eine Antwort, die die Frage nicht klärt, ändert nichts an der Kalkulation. Sie können nachfassen und auf die fehlende Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung hinweisen.

Muss ich trotz Unklarheiten ein Angebot abgeben?

Nein. Sie können auf die Unsicherheit kalkulieren oder von einer Abgabe absehen. Ein Risikozuschlag macht Ihr Angebot jedoch schwer vergleichbar und kann die Wertung verschlechtern.

Läuft die Klärung über eine Vergabeplattform?

Viele öffentliche Auftraggeber wickeln Abgabe und Rückfragen über eine Plattform ab. Die Vergabesoftware von cosinex bündelt Fragen, Antworten und Angebotsabgabe in einem dokumentierten Ablauf.

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