Karte zu Bestandteilen, Rechtsrahmen und Fristen von Angebotsunterlagen
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Auftragsrecherche

Angebotsunterlagen strukturiert erstellen und prüfen

Angebotsunterlagen erstellen: Bestandteile, Formvorgaben nach VgV, Fristen in Kalendertagen, Ablauf in fünf Schritten und Prüfliste vor dem Upload.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zu den Angebotsunterlagen gehören Angebotsschreiben, bepreistes Leistungsverzeichnis, alle geforderten Erklärungen und die Verzeichnisse zu Referenzen, Personal und Nachunternehmern.
  • Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung, unterhalb die UVgO mit den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.
  • Die Angebotsfrist beträgt im Regelfall mindestens 30 Kalendertage, gerechnet ab Absendung der Bekanntmachung oder ab Zugang der Aufforderung.
  • Textform und qualifizierte elektronische Signatur sind nicht dasselbe. Welche Form gilt, steht in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen.
  • Eine zweite Person prüft vor dem Upload Form, Vollständigkeit und Rechensummen anhand einer festen Liste.

Vergabeunterlagen und Angebotsunterlagen trennen

Die Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber bereit, die Angebotsunterlagen erstellt der Bieter. Diese Trennung gehört an den Anfang des Projektplans, weil sie die Zuständigkeiten festlegt. Der Auftraggeber liefert Bekanntmachung, Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf, Eignungskriterien und Formulare. Der Bieter füllt die Formulare aus, ergänzt eigene Erklärungen und reicht das Paket fristgerecht ein.

Vergabe- vs. Angebotsunterlagen

Auftraggeber

Bekanntmachung
stellt bereit
Leistungsbeschreibung
stellt bereit
Vertragsentwurf
stellt bereit
Eignungskriterien
stellt bereit
Formulare
stellt bereit

Bieter

Bekanntmachung
lädt herunter
Leistungsbeschreibung
kalkuliert
Vertragsentwurf
prüft
Eignungskriterien
erfüllt
Formulare
füllt aus

Inhalt und Bereitstellung der Vergabeunterlagen regelt § 20 VgV. Danach erhält der Bieter die vollständigen Unterlagen über die bekannt gegebene Plattform und trägt selbst die Verantwortung dafür, sie vollständig herunterzuladen. Nachträgliche Änderungen kommen als Bieterinformation über dieselbe Plattform. Wer nur das Postfach prüft und die Plattform nicht, arbeitet mit veralteten Fassungen.

Für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung (VgV). Unterhalb der Schwellenwerte greift die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die für Vergaben des Bundes unmittelbar gilt und in Ländern und Kommunen über landesrechtliche Regelungen angewendet wird. Beide Regelwerke verlangen eine eindeutige Leistungsbeschreibung und ein dokumentiertes Wertungsverfahren. Die Formulare und Fristen unterscheiden sich im Detail, der Aufbau der Mappe bleibt gleich.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verlangt in § 97 Absatz 1, dass Aufträge in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren vergeben werden. Für den Bieter folgt daraus, dass Formvorgaben für alle gleich gelten und nicht verhandelt werden. Wer eigene Bedingungen, Vorbehalte oder geänderte Formulare in das Angebot aufnimmt, riskiert den Ausschluss.

Diese Bestandteile gehören in jedes Angebot

Ein Angebot besteht aus vier Bausteinen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis, Erklärungen und Verzeichnisse. Jeder Baustein hat eine eigene Zuständigkeit, einen eigenen Bearbeitungsstand und einen eigenen Prüfschritt. Getrennt bearbeitet und erst am Ende zusammengeführt, fallen Lücken früher auf.

Vier Bausteine des Angebots

  1. Angebotsschreiben bindet an Preise und Bindefrist
  2. Leistungsverzeichnis mit Einheits- und Gesamtpreisen
  3. Erklärungen zu Eignung und Zuverlässigkeit
  4. Verzeichnisse zu Referenzen, Personal, Nachunternehmern

Das Angebotsschreiben bindet das Unternehmen an Preise und Bindefrist. Es enthält die Angebotssumme, das Datum, die Anerkennung der Vergabebedingungen und die Erklärung, dass das Angebot bis zum Ende der Bindefrist gilt. Üblich sind Bindefristen von 30 bis 60 Kalendertagen nach Ablauf der Angebotsfrist. Eine eigenmächtig geänderte Bindefrist kann zum Ausschluss führen.

Im Leistungsverzeichnis trägt der Kalkulator Einheitspreise und Gesamtpreise ausschließlich in die dafür vorgesehenen Felder ein. Positionen dürfen nicht gestrichen, ergänzt oder umformuliert werden. Die Leistung muss nach § 16 VgV eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, damit alle Bieter denselben Umfang kalkulieren. Wer die Beschreibung anders versteht, klärt das über eine Bieterfrage und nicht über einen Zusatz im Angebot.

Erklärungen decken Eignung und Zuverlässigkeit ab: Eigenerklärung zur Eignung, Angaben zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, Erklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn nach Landesrecht sowie die Erklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Je nach Auftrag kommen Angaben zu Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und zum Datenschutz hinzu. Jede Erklärung erhält Ort, Datum und Unterschrift.

Verzeichnisse zeigen, wer die Leistung erbringt und womit. Dazu zählen Referenzlisten mit Auftraggeber, Ansprechpartner und Auftragssumme, Personallisten mit Qualifikationen, Geräteverzeichnisse und Listen der Nachunternehmer. Die Formulare stammen aus den Vergabeunterlagen und werden nicht durch eigene Dateien ersetzt. Fehlt eine Referenz, bleibt die Zeile leer und wird kommentiert.

Bestandteile jedes Angebots

BestandteilInhaltHäufige Fehlerquelle
AngebotsschreibenAngebotssumme, Bindefrist, Anerkennung der VergabebedingungenUnterschrift, Ort oder Datum fehlen
LeistungsverzeichnisEinheits- und Gesamtpreise je PositionPositionen verändert, Leerzeilen, Rechenfehler
ErklärungenEignung, Ausschlussgründe, Tariftreue, Sanktionsklauselveraltete Formulare, fehlende Vollmacht
VerzeichnisseReferenzen, Personal, Nachunternehmer, GeräteLücken ohne Erläuterung, unvollständige Kontakte

Nach der Zusammenstellung erhält das Paket ein Deckblatt mit Vergabenummer, Projektbezeichnung und einem Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen. Diese Reihenfolge hilft bei der eigenen Prüfung und bei Rückfragen des Auftraggebers.

Formvorgaben: Textform, Signatur und elektronischer Upload

Welche Form gilt, steht in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen. Textform verlangt eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, aber keine handschriftliche Unterschrift. Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier oder die qualifizierte elektronische Signatur. Ein eingescanntes Unterschriftsbild ersetzt die qualifizierte Signatur nicht. Bei Textform genügt der maschinenschriftliche Name mit Datum.

Die elektronische Angebotsabgabe richtet sich nach § 57 VgV. Die Angebotsdaten werden verschlüsselt übertragen und dürfen vom Auftraggeber erst nach Ablauf der Angebotsfrist entschlüsselt werden. Viele Plattformen vergeben beim Hochladen einen Zeitstempel und erzeugen eine Versandbestätigung. Diese Bestätigung ist der Nachweis für den rechtzeitigen Eingang und gehört in die Vergabeakte.

In der Praxis läuft die Abgabe über Plattformen wie evergabe-online des Bundes, DTAD, subreport ELViS oder über Lösungen der cosinex GmbH, die ihre Vergabeplattformen als cosinex Vergabesoftware beschreibt. Solche Systeme prüfen Dateiformate und melden Upload-Fehler sofort. Große Dateien werden in mehreren Paketen übertragen, damit die Verbindung nicht abbricht.

Bei den Dateiformaten sind meist PDF für Erklärungen und die Originaldatei für das Leistungsverzeichnis gefordert. Dateinamen sollten Vergabenummer, Dokumentenart und Versionsstand enthalten. Ein Angebot, das nur als ein großes Sammel-PDF ohne Struktur hochgeladen wird, erschwert die formale Prüfung und die spätere Zuordnung.

Fristen: 30 Kalendertage und was davon abweicht

Die Fristen für Angebote und Teilnahmeanträge regelt § 56 VgV. Im Regelfall beträgt die Mindestfrist 30 Kalendertage. Gerechnet wird in Kalendertagen, nicht in Werktagen: Wochenenden und Feiertage zählen mit. Für Teilnahmeanträge in nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren gilt ebenfalls eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen.

Fristende im Rechenbeispiel

  1. Mo, 5. Mai
    Bekanntmachung versendet
  2. 30 Kalendertage
    Frist läuft
  3. Mi, 4. Juni
    Angebotsfrist endet
  4. 12
    00 Uhr Upload muss vorliegen
  5. 2 Werktage früher
    Upload abschließen

Nach dem EU-Vergaberecht darf die Angebotsfrist um fünf Kalendertage verkürzt werden, wenn der Auftraggeber rechtzeitig eine Vorinformation veröffentlicht hat. Bei besonderer Dringlichkeit sind kürzere Fristen zulässig, die der Auftraggeber begründet. Maßgeblich sind immer Datum und Uhrzeit aus der aktuellen Bekanntmachung, nicht die Frist aus einem früheren Verfahren.

Rechenbeispiel für das Fristende

Beispielrechnung: Die Bekanntmachung wird am Montag, 5. Mai, über die Plattform versendet. Die Angebotsfrist von 30 Kalendertagen endet damit am Mittwoch, 4. Juni. Nennt die Bekanntmachung 12:00 Uhr als Uhrzeit, muss das Angebot vorher auf dem Server der Vergabestelle liegen. Der Upload sollte zwei Werktage früher abgeschlossen sein, damit eine Störung noch behoben werden kann.

Verspätet eingegangene Angebote sind auszuschließen, auch wenn die Verzögerung auf der Plattform entstanden ist. Deshalb gehört zu jedem Angebot ein Zeitpuffer, der im Projektplan als eigener Termin steht.

Fehlende Unterlagen darf der Auftraggeber nachfordern, Preisangaben und leistungsbezogene Angaben jedoch nicht. Die Vergabestelle setzt dafür eine eigene Frist, die in der Praxis oft drei bis sechs Werktage beträgt. Wer die Nachforderung erst am letzten Tag beantwortet, riskiert den Ausschluss wegen unvollständiger Eignungsnachweise.

Die Fristenkontrolle gehört in einen Kalender mit zwei Terminen: dem Termin für Bieterfragen und dem Fristende. Wer den Fristablauf nur im Kopf behält, verliert bei mehreren parallelen Verfahren den Überblick. Zuständig ist die Vergabekoordination, die den Upload schriftlich quittiert.

Ablauf in fünf Schritten

Der Ablauf folgt der Reihenfolge der Vergabe. Jeder Schritt hat eine verantwortliche Rolle und ein Ergebnis, das an den nächsten Schritt weitergegeben wird.

Ablauf in fünf Schritten

  1. Auftragsrecherche und Teilnahmeentscheidung
  2. Analyse der Vergabeunterlagen und Bieterfragen
  3. Kalkulation und Preiseintrag
  4. Erklärungen und Verzeichnisse zusammenstellen
  5. Schlussprüfung und Upload
  1. Auftragsrecherche und Teilnahmeentscheidung, VerantwortungVertrieb mit Vergabekoordination. Bekanntmachungen werden wöchentlich in den Portalen geprüft, die Eignungskriterien gegen das eigene Profil gestellt und die Teilnahme schriftlich freigegeben.
  2. Analyse der Vergabeunterlagen und Bieterfragen, Verantwortung: Vergabekoordination. Alle Dokumente werden erfasst, offene Punkte gesammelt und vor dem in der Bekanntmachung genannten Termin über die Plattform eingereicht.
  3. Kalkulation und Preiseintrag, VerantwortungKalkulation. Löhne, Material, Geräte, Fremdleistungen sowie Wagnis und Gewinn werden je Position gerechnet, anschließend werden Summen und Rundungen kontrolliert.
  4. Zusammenstellung der Erklärungen und Verzeichnisse, Verantwortung: Vergabekoordination. Formulare, Nachweise, Referenzen und Personallisten werden in der Reihenfolge der Vergabeunterlagen paginiert und unterschrieben.
  5. Schlussprüfung und Upload, Verantwortungzweite Person aus dem Backoffice. Form, Vollständigkeit, Rechensummen und Dateiformate werden geprüft, danach wird hochgeladen und die Versandbestätigung abgelegt.

Eignungsnachweise und Präqualifikation

Eignungsnachweise belegen, dass ein Unternehmen die Leistung erbringen darf. Häufig gefordert sind Handelsregisterauszug, Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen mit vergleichbarem Umfang sowie Angaben zu Personal und Ausstattung. Der Auftraggeber kann Eigenerklärungen zulassen und die Nachweise erst vom günstigsten Bieter verlangen.

Bauunternehmen nutzen die Präqualifikation im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Der Eintrag ersetzt einzelne Nachweise und verkürzt die Angebotsmappe. Er muss zum Abgabetermin gültig sein.

Fehlende Kapazitäten lassen sich über Eignungsleihe abdecken: Ein Nachunternehmer stellt Referenzen oder Personal, und der Bieter erklärt, darüber zu verfügen. Bei Bietergemeinschaften wird die Eignung aus den Erklärungen aller Mitglieder zusammengesetzt. In beiden Fällen gehören die Formulare vollständig unterschrieben in die Angebotsunterlagen.

Welche Nachweise gelten, steht in der Bekanntmachung. Wer zusätzliche Bescheinigungen sammelt, die dort nicht gefordert sind, verliert Zeit und macht die Mappe unübersichtlich.

Prüfliste für die letzten zwei Werktage

Die Schlussprüfung beginnt mindestens zwei Werktage vor Fristende. Geprüft wird getrennt nach Form und Inhalt, und die prüfende Person hat nicht selbst kalkuliert.

Prüfliste letzte zwei Werktage

  • Sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses bepreist, alle Summen nachgerechnet und keine Zeile verändert?
  • Liegen Angebotsschreiben und Erklärungen mit Ort, Datum und Unterschrift vor, Vollmachten eingeschlossen?
  • Sind die Dateien im geforderten Format, korrekt benannt und in der richtigen Reihenfolge hochgeladen?
  • Stimmen Datum und Uhrzeit des Fristendes mit der Bekanntmachung überein?
  • Ist die Versandbestätigung gespeichert und liegt das Angebot als Kopie im Projektordner?

Typische Ausschlussgründe sind eine fehlende Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, ein lückenhaft bepreistes Leistungsverzeichnis, eine veränderte Leistungsposition und ein verspäteter Upload. Alle vier entstehen in den letzten Stunden vor Fristende. Ein Ablaufplan mit festen Prüfterminen verhindert sie wirksamer als eine Erinnerung am Fristtag.

Nach dem Upload wird die Abgabe dokumentiert: Versandbestätigung, Zeitstempel, Dateiliste und Prüfprotokoll kommen in die Vergabeakte. Diese Unterlagen werden gebraucht, wenn ein Bieter rügt oder ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geführt wird.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen gehören zu den Angebotsunterlagen?

Angebotsschreiben, bepreistes Leistungsverzeichnis, die geforderten Erklärungen und die Verzeichnisse zu Referenzen, Personal und Nachunternehmern. Die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen geben vor, welche Bestandteile Pflicht sind.

Wie lang ist die Angebotsfrist mindestens?

Im Regelfall 30 Kalendertage, gerechnet ab Absendung der Bekanntmachung oder ab Zugang der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Bei rechtzeitiger Vorinformation darf die Frist nach EU-Vergaberecht um fünf Kalendertage verkürzt werden.

Reicht eine einfache Unterschrift oder brauche ich die qualifizierte elektronische Signatur?

Das hängt von der verlangten Form ab. Bei Textform genügt der Name des Erklärenden, bei Schriftform ist die qualifizierte elektronische Signatur oder die handschriftliche Unterschrift erforderlich. Die Vorgabe steht in den Vergabeunterlagen.

Was passiert, wenn eine Erklärung fehlt?

Der Auftraggeber kann fehlende Unterlagen mit Frist nachfordern, Preisangaben und leistungsbezogene Angaben aber nicht. Läuft die gesetzte Nachfrist ab, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wann sollte die Schlussprüfung starten?

Mindestens zwei Werktage vor Fristende, der Upload sollte am Vortag abgeschlossen sein. So bleibt Zeit, eine Plattformstörung oder ein Formatproblem zu beheben und die Versandbestätigung abzulegen.

In diesem Leitfaden

  1. Ersetzen Erklärungen und Verzeichniseinträge in Vergabeunterlagen separate Nachweise?Angebotsunterlagen erstellen: Wann Eigenerklärungen, Präqualifizierung und Einträge im Amtlichen Verzeichnis separate Nachweise in der Vergabe ersetzen.
  2. Eignungsnachweise zusammenstellen: Einzelnachweis, Präqualifizierung oder ListungEignungsnachweise zusammenstellen: Einzelnachweis, Präqualifizierung nach PQ-VOB und Listung im Vergleich, mit Gültigkeitsdauern in Monaten, Beispielkosten in Euro.
  3. Preisangaben in Ausschreibungen nachvollziehbar kalkulierenPreisangaben in Ausschreibungen kalkulieren: Lohn, Material und Gemeinkosten beziffern, Wagnis und Gewinn trennen, Skonto einrechnen, Rechenbeispiel je Einheit.
  4. Was ist bei der Abgabe eines Angebots über die e-Vergabe zu beachten?e-Vergabe: Angebote abgeben ohne Formfehler. Checkliste für Registrierung, Signatur, XÖV, eForms, Größenlimits und Fristen auf Vergabeplattformen.

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