Kalkulationsschema mit Lohn, Material, Gemeinkosten, Wagnis, Gewinn, Skonto und Rabatt
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Teil von Angebotsunterlagen strukturiert erstellen und prüfen

Preisangaben in Ausschreibungen nachvollziehbar kalkulieren

Preisangaben in Ausschreibungen kalkulieren: Lohn, Material und Gemeinkosten beziffern, Wagnis und Gewinn trennen, Skonto einrechnen, Rechenbeispiel je Einheit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Trennen Sie Lohn, Material und Gemeinkosten und rechnen Sie jeden Block einzeln.
  • Kalkulieren Sie Lohnnebenkosten mit Ihrer eigenen Quote, nicht mit Beispielwerten.
  • Setzen Sie Wagnis und Gewinn als getrennte Zuschläge auf die Selbstkosten an.
  • Rechnen Sie Skonto und Rabatt durch Division ein, damit der Nachlass aufgeht.
  • Weisen Sie Mehrstunden und Umsatzsteuersatz im Angebot gesondert aus.

Lohnkosten pro Stunde zuerst

Der größte Block in Angeboten von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sind die Lohnkosten. Basis ist der tarifliche oder vertragliche Stundenlohn. Darauf kommen gesetzliche Lohnzusatzkosten sowie Kosten für Urlaub, Fehlzeiten und Ausfall.

Lohnkosten pro Stunde ableiten

  1. Tariflichen oder vertraglichen Stundenlohn eintragen
  2. Gesetzliche Lohnzusatzkosten hinzurechnen
  3. Urlaub, Fehlzeiten und Ausfall einrechnen
  4. Summe als Lohnkosten je Stunde ausweisen
  5. Beispiel45,00 Euro plus 40 Prozent gleich 63,00 Euro

Orientierungswerte liefert die Statistik des Statistischen Bundesamtes zu den Verdiensten nach Branchen und Berufen. Vergleichen Sie den Branchenwert mit Ihrem Tarif und begründen Sie Abweichungen schriftlich.

Beispielannahme: 45,00 Euro Stundenlohn und 40 Prozent Lohnnebenkosten ergeben 63,00 Euro Lohnkosten pro Stunde. Die 40 Prozent sind eine Annahme dieses Beispiels, kein verbindlicher Satz.

Die Reihenfolge bleibt: erst Stundenlohn, dann Zusatzkosten, dann Summe. Eine geschätzte Quote lässt sich im Vergabeverfahren schwer verteidigen.

Material- und Gemeinkostenanteile beziffern

Material erfassen Sie als Einzelkosten je Position. Übernehmen Sie die Mengen aus dem Leistungsverzeichnis, nicht aus einem früheren Projekt. Im Beispiel sind es 22,00 Euro je Einheit.

Gemeinkosten lassen sich nicht je Position nachweisen. Rechnen Sie sie als Zuschlagssatz auf die Herstellkosten. Typische Blöcke sind Verwaltung, Vertrieb, Fahrzeuge und Werkstatt. Den Zuschlagssatz leiten Sie aus Ihrer Kostenrechnung des letzten Geschäftsjahres ab.

Das Beispiel unterstellt eine Arbeitsstunde je Einheit. Lohn 63,00 Euro, Material 22,00 Euro und Gemeinkosten 15,00 Euro ergeben 100,00 Euro Selbstkosten.

Wagnis und Gewinn getrennt ansetzen

Wagnis deckt Risiken der Vertragslaufzeit ab: Mengenänderungen, Preissteigerungen, Nachbesserungen. Gewinn ist der Unternehmensertrag. Beide Posten gehören getrennt in die Kalkulation und in die Angebotsunterlagen.

Das Beispiel rechnet mit 5 Prozent Wagnis und 10 Prozent Gewinn auf die Selbstkosten. Daraus ergibt sich ein Barverkaufspreis von 115,50 Euro je Einheit. Wagnis und Gewinn dürfen nicht in einer Sammelposition verschwinden.

Rechenbeispiel von den Selbstkosten zum Bruttopreis

Die Beispielrechnung nutzt angenommene Werte und zeigt nur den Rechenweg.

Rechenbeispiel Selbstkosten Bruttopreis

SchrittRechnungErgebnis je Einheit
Lohn, Material, Gemeinkosten63,00 + 22,00 + 15,00100,00 € Selbstkosten
+ 5 % Wagnis100,00 × 1,05105,00 €
+ 10 % Gewinn105,00 × 1,10115,50 € Barverkaufspreis
+ 3 % Skonto115,50 ÷ 0,97119,07 € Zielverkaufspreis
+ 5 % Rabatt119,07 ÷ 0,95125,34 € Nettoverkaufspreis
+ 19 % Umsatzsteuer125,34 × 1,19149,15 € Bruttopreis

Der Bruttopreis von 149,15 Euro je Einheit enthält 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Division beim Skonto ist der kritische Punkt. Wer 115,50 Euro mit 1,03 multipliziert, erhält 118,97 Euro. Der Abzug von drei Prozent ergibt dann nicht den Barverkaufspreis.

Jeder Aufschlag gehört vor der Abgabe geprüft. Eine dritte Person muss die Rechnung ohne Rückfrage nachvollziehen können.

Objektbezug und Kalkulationszeitraum

Leistungswerte sind nicht pauschalierbar. § 16 VgV verlangt eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung der Leistung. Mengen erheben Sie deshalb objektbezogen.

Ein Quadratmeterpreis aus einem anderen Objekt sagt nichts über den Aufwand im aktuellen Fall. Schon kleine Änderungen im Leistungsverzeichnis verschieben den Stundenbedarf. Pauschale Zuschläge für Wagnis oder Material lassen sich gegenüber der Vergabestelle nicht begründen.

Für die Kalkulation zählt die Angebotsfrist. § 56 VgV regelt die Fristen für Angebote und Teilnahmeanträge und damit den Zeitraum, der für die Preisbildung bleibt.

Eigene Zahlen einsetzen

  1. Tariflichen oder vertraglichen Stundenlohn eintragen.
  2. Eigene Lohnnebenkostenquote statt Beispielwerte verwenden.
  3. Mengen aus dem Leistungsverzeichnis ableiten, nicht übertragen.
  4. Wagnis, Gewinn, Skonto und Rabatt getrennt und in dieser Reihenfolge rechnen.
  5. Mehrstundenregelung und Umsatzsteuersatz im Angebot ausweisen.

Prüfen Sie die Summe gegen Ihre Selbstkosten. Liegt der Bruttopreis darunter, stimmt ein Aufschlag nicht.

Häufige Fragen

Warum wird der Skonto durch Division eingerechnet?

Der Skonto wird vom Zielverkaufspreis abgezogen. Nur die Division liefert den Betrag, der nach Abzug genau den Barverkaufspreis ergibt.

Sind die 40 Prozent Lohnnebenkosten verbindlich?

Nein, sie sind eine Annahme des Beispiels. Maßgeblich sind die tatsächlichen Lohnzusatzkosten Ihres Betriebs.

Wie weise ich Mehrstunden aus?

Als gesonderte Position mit vereinbartem Stundensatz. So kann die Vergabestelle die Abrechnung prüfen.

Warum gehören Wagnis und Gewinn in getrennte Zeilen?

Weil beide unterschiedliche Zwecke haben. Getrennte Zeilen machen die Preisbildung prüfbar.

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