
Auftragsrecherche
Auftragsrecherche für Lieferanten: Vergabeportale, Bekanntmachungen und Suchprofile
Auftragsrecherche für Lieferanten: Bekanntmachungsservice des Bundes, Datenservice Öffentlicher Einkauf, TED, vergabe.nrw und Suchprofile mit CPV-Codes.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vier Zugänge decken den Grundbestand abBekanntmachungsservice des Bundes, TED für EU-Vergaben, Landesportale wie vergabe.nrw und eigene Suchprofile.
- CPV-Codes sind der wirksamste Filter. Ohne sie bleibt die Recherche eine Stichprobe.
- Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der EU-Schwellenwert bei 221.000 Euro (Beispielwert, wird regelmäßig angepasst).
- Ein fester Block von 60 Minuten pro Woche genügt für die laufende Beobachtung.
- Die Bekanntmachung zeigt den Auftrag, die Vergabeunterlagen zeigen das Risiko.
Welche Kanäle die Auftragsrecherche tragen: Bund, EU und Länder
Der Bund bündelt seine Vergabedaten im Datenservice Öffentlicher Einkauf des Bundes. Dort liegt der Bekanntmachungsservice, über den Bundesbehörden und angeschlossene Einrichtungen ihre Ausschreibungen veröffentlichen. Die Suche ist für Bieter kostenfrei. Ein Konto braucht, wer eigene Suchprofile und Benachrichtigungen anlegen will.
Eine zweite Quelle ist TED, das offizielle Portal für EU-weite Ausschreibungen. Dort erscheint jede Vergabe, die EU-weit bekannt gemacht werden muss, also jeder Auftrag oberhalb der Schwellenwerte. TED bietet Suchagenten, die neue Bekanntmachungen per E-Mail melden, und stellt die Angaben in allen EU-Amtssprachen bereit.
Länder und Kommunen vergeben einen großen Teil ihres Bedarfs unterhalb der Schwellenwerte. Diese Aufträge erscheinen nicht in TED. Nordrhein-Westfalen bündelt sie in vergabe.nrw, einem Landesportal, in dem Land, Kommunen und weitere Auftraggeber veröffentlichen. Andere Bundesländer betreiben eigene Portale mit separater Registrierung.
Wichtig ist die Unterscheidung von Bekanntmachungsportal und Vergabeplattform. Veröffentlicht wird auf der Plattform des Auftraggebers, etwa der e-Vergabe des Bundes oder einer kommunalen Lösung. Von dort werden die Bekanntmachungen an die Portale weitergeleitet. Für die Recherche zählt das Portal, für die Angebotsabgabe die Plattform.
Für die laufende Beobachtung genügt ein Konto beim Bekanntmachungsservice mit hinterlegten Suchprofilen. Neue Bekanntmachungen gehen dann per E-Mail ein. Wer zusätzlich den Suchagenten in TED aktiviert, deckt die EU-Ebene ohne tägliche Handarbeit ab.
Kommerzielle Aggregatoren bündeln mehrere Quellen in einem Zugang. Bekannte Dienste sind das Deutsche Vergabeportal, subreport ELVIS oder Vergabe24. Sie kosten Geld und arbeiten mit eigener Suchlogik. Ob ein Aggregator die für Sie wichtigen Auftraggeber vollständig erfasst, lässt sich nur stichprobenweise prüfen.
Die Übersicht ordnet die Zugänge nach Abdeckung und Pflegeaufwand:
Kanäle der Auftragsrecherche
Abdeckung
- Bekanntmachungsservice des Bundes
- Vergaben des Bundes unter und über den Schwellenwerten
- TED
- EU-weite Bekanntmachungen oberhalb der Schwellenwerte
- vergabe.nrw und andere Landesportale
- Vergaben von Land, Kommunen und weiteren Stellen
- Kommerzielle Aggregatoren
- gebündelte Quellen nach Anbieterangabe
Kosten
- Bekanntmachungsservice des Bundes
- kostenfrei
- TED
- kostenfrei
- vergabe.nrw und andere Landesportale
- kostenfrei, Konto nötig
- Kommerzielle Aggregatoren
- kostenpflichtig
Pflege
- Bekanntmachungsservice des Bundes
- ein Profil, regelmäßige Kontrolle
- TED
- Suchagent mit CPV- und Länderfilter
- vergabe.nrw und andere Landesportale
- je Portal ein eigenes Profil
- Kommerzielle Aggregatoren
- ein Profil, ein Anbieter
Für die Praxis reichen zwei bis drei fest eingeplante Quellen. Der Bekanntmachungsservice und TED decken die Bundes- und EU-Ebene ab, ein Landesportal die regionale Ebene. Alles weitere ist Zusatz, nicht Grundlage.
Suchprofile mit CPV-Codes aufbauen
CPV steht für Common Procurement Vocabulary, ein europaweit einheitliches Verzeichnis für Auftragsgegenstände. Jeder Code hat acht Stellen. Die ersten Stellen benennen die Warengruppe, die folgenden gliedern sie feiner, die achte Stelle ist eine Prüfziffer. Auftraggeber müssen ihre Bekanntmachungen mit CPV-Codes versehen.
Suchprofil mit CPV-Codes aufbauen
- Hauptcode für das Kerngeschäft wählen
- Zwei bis vier Nebencodes ergänzen
- Ein bis zwei Ausschlusscodes festlegen
- Region und Auftraggebertyp eingrenzen
- Losgröße und Mindestauftragswert setzen
- Schlagworte nur ergänzend nutzen
Die Systematik lässt sich gut nachvollziehen: Die Abteilung 45 steht für Bauarbeiten, die Abteilung 30 für Büromaschinen und Datenverarbeitungsgeräte. Wer Laborgeräte oder Möbel liefert, findet seine Warengruppe in einer anderen Abteilung. Wichtig ist die Abteilung, nicht der Einzelcode, weil Auftraggeber unterschiedlich tief gliedern.
Ein Suchprofil besteht selten aus einem Code. Sinnvoll ist ein Bündel aus einem Hauptcode für das Kerngeschäft, zwei bis vier Nebencodes für angrenzende Leistungen und Codes, die ausgeschlossen werden sollen. Dazu kommen Region, Auftraggebertyp, Losgröße und ein Mindestauftragswert.
Schlagworte allein führen zu Streuverlusten. Das Wort Reinigung findet Gebäudereinigung, aber auch Datenreinigung oder Abwasserreinigung. Wer nur mit Stichworten arbeitet, prüft viele Treffer, die nie zu einem Angebot führen. Als Ergänzung sind Schlagworte nützlich, als Grundlage nicht.
Mit der eForms-Verordnung 2019/1780 wurden die Bekanntmachungsformulare EU-weit vereinheitlicht und maschinenlesbar gemacht. CPV-Codes, Losangaben und Fristen stehen dadurch an definierten Stellen. Das erleichtert die automatische Auswertung und macht Suchprofile treffsicherer als die Suche in freien Texten.
Sinnvoll ist eine Aufteilung in drei Profile: eines für das Kerngeschäft mit engen Codes, eines für angrenzende Leistungen mit weiteren Codes und eines für Rahmenverträge und Lose. So bleibt erkennbar, welches Profil zu viele oder zu wenige Treffer liefert.
Ein neues Profil lässt sich testen, bevor es scharf geschaltet wird. Dazu wendet man es auf die Bekanntmachungen der letzten vier Wochen an und zählt die Treffer, die zu einem Angebot geführt hätten. Erst danach werden Region und Losgröße endgültig eingestellt.
Schwellenwerte, Zuständigkeiten und Vergabestatistik
Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt bei 221.000 Euro (Beispielwert, die Europäische Kommission passt die Werte regelmäßig an). Für oberste Bundesbehörden gilt ein niedrigerer Wert von 143.000 Euro. Oberhalb dieser Grenzen muss EU-weit bekannt gemacht werden, und die Vergabeverordnung regelt das Verfahren.
Schwellenwerte im Überblick
- 221.000 EuroEU-Schwellenwert Liefer- und Dienstleistungen
- 143.000 EuroOberste Bundesbehörden
- 2014/24/EUVergaberichtlinie als Rahmen
- UVgORegelwerk unterhalb der Schwellenwerte
Den europarechtlichen Rahmen setzt die Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Sie verlangt transparente Bekanntmachung, nachvollziehbare Eignungskriterien und eine Leistungsbeschreibung, die den Wettbewerb nicht ohne sachlichen Grund einengt. Diese Vorgaben wirken bis in die Bekanntmachung hinein, etwa bei der Losaufteilung.
Unterhalb der Schwellenwerte gelten eigene Regeln. Der Bund vergibt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Länder haben eigene Vergabeordnungen. Eine Pflicht zur EU-weiten Bekanntmachung besteht dort nicht. Veröffentlicht wird auf der jeweiligen Plattform des Landes oder der Kommune.
Nicht jeder öffentliche Auftraggeber folgt derselben Logik. Neben Bund, Ländern und Kommunen gibt es öffentliche Unternehmen und Sektorenauftraggeber aus den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr. Für sie gelten eigene, höhere Schwellenwerte und eigene Bekanntmachungswege.
Für Lieferanten bedeutet das eine Dreiteilung: Bundesaufträge finden Sie über den Bekanntmachungsservice, EU-weite Aufträge über TED, regionale Aufträge über das Landesportal. Wer nur eine dieser Ebenen beobachtet, verliert systematisch einen Teil des Marktes.
Das Statistische Bundesamt führt zusätzlich die amtliche Vergabestatistik. Die Daten melden die Auftraggeber über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Die Ergebnisse erscheinen zusammengefasst und mit zeitlichem Abstand. Für die Marktanalyse ist das nützlich, für die tägliche Auftragssuche nicht.
Der Recherchetag: 60 Minuten, fest eingeplant
Auftragsrecherche funktioniert am besten als fester Termin. Wer täglich zwischen Tür und Angel in Portale schaut, verliert Zeit und übersieht Fristen. Ein Block von 60 Minuten pro Woche reicht für den Grundbetrieb, wenn die Alarme automatisch laufen. Der Ablauf:
Der Recherchetag in 60 Minuten
- 10 MinutenEingänge sichten und übertragen
- 15 MinutenTreffer sortieren und prüfen
- 15 MinutenVergabeunterlagen überfliegen
- 12 MinutenGo oder No-Go entscheiden
- 8 MinutenSuchprofile nachziehen
In Summe sind das 60 Minuten. Der Erstaufbau der Suchprofile kostet etwa einen halben Arbeitstag, danach bleibt es beim Wochentakt. Wer fünf oder mehr Portale parallel beobachtet, rechnet mit Zusatzzeit für Anmeldung, Abgleich und doppelte Treffer. Zwei bis drei Quellen sind für die meisten mittelständischen Lieferanten ausreichend.
Bei laufenden Verfahren lohnt zusätzlich ein kurzer Blick pro Tag. Fünf Minuten reichen, um neue Fristen, Antworten auf Bieterfragen und Änderungen an den Unterlagen zu erfassen. Der wöchentliche Block bleibt davon unberührt.
Nach dem Recherchetag beginnt die eigentliche Arbeit. Je nach Verfahren folgen Bieterfragen, Kalkulation, Nachweise und die Zusammenstellung der Unterlagen. Der Recherchetag entscheidet, welche Verfahren diesen Aufwand bekommen.
Von der Bekanntmachung zu den Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt Auftraggeber, Gegenstand, CPV-Codes, Lose, Erfüllungsort, Vergabeart und Fristen. Sie zeigt, ob ein Verfahren in Frage kommt. Sie zeigt nicht, ob die Leistung kalkulierbar ist. Diese Frage entscheidet sich in den Vergabeunterlagen.
Nach § 16 VgV muss die Leistung so beschrieben sein, dass sie für alle Bieter eindeutig und erschöpfend ist. Zulässig sind Beschreibungen, die den Weg vorgeben, und funktionale Beschreibungen, die nur das Ergebnis festlegen. Beide Formen kommen in der Praxis vor.
Funktionale Beschreibungen wirken offen, verschieben aber das Kalkulationsrisiko zum Bieter. Wer anbietet, muss den Aufwand selbst schätzen und in den Preis einrechnen. Das gehört in die Go-Entscheidung, nicht erst in die Kalkulationsphase.
Ein Blick gilt der Losaufteilung. Viele Auftraggeber teilen große Aufträge in Fach- oder Mengenlose. Wer sich auf ein einzelnes Los bewirbt, tritt häufig gegen weniger Wettbewerber an und kann auch als kleinerer Lieferant zum Zug kommen.
Zu den Unterlagen gehören die Eignungskriterien. Umsatz, Referenzen, Zertifikate und Personalstärke sind dort beziffert. Wer sie erst nach der Entscheidung prüft, arbeitet an Verfahren, die nicht führbar sind. Die Unterlagen stehen in der Regel elektronisch und kostenfrei auf der Vergabeplattform bereit.
Die Fristen in der Bekanntmachung sind verbindlich. Fragen zum Verfahren stellen Bieter innerhalb der gesetzten Frist über die Vergabeplattform, die Antworten erhalten alle Bieter. Wer diese Frist verpasst, kann später keine Klärung mehr verlangen.
Fünf typische Fehler und ihre Kosten
Fünf Fehler kosten in der Praxis die meiste Zeit:
Fünf typische Fehler
- Nur mit Schlagworten arbeiten und CPV-Codes ungenutzt lassen.
- Ein einziges Portal beobachten und die Landesebene übersehen.
- Die Region zu eng fassen und nur den eigenen Landkreis beobachten.
- Fristen nur im eigenen Kalender führen und Verlängerungen auf der Plattform übersehen.
- Eignung und Kalkulation erst prüfen, wenn die Angebotserstellung begonnen hat.
Eine einfache Trefferliste mit Datum, Quelle, Entscheidung und Begründung macht die Recherche nachvollziehbar. Sie zeigt außerdem, welches Suchprofil zu viele unpassende Treffer liefert und nachgeschärft werden muss. Der Aufwand dafür liegt bei wenigen Minuten pro Woche.
Wichtig ist die Trennung von Recherche und Vertrieb. Die Recherche liefert entscheidungsreife Treffer, der Vertrieb bewertet Chancen und Preise. Wer beides vermischt, verbringt den Recherchetag mit Kalkulation statt mit Suchen.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ein Lieferant Vergabeportale prüfen?
Ein fester Termin pro Woche mit 60 Minuten reicht für die Routine. Automatische Benachrichtigungen laufen täglich. Wer viele Fristen parallel hat, prüft die Eingänge zusätzlich kurz vor dem Wochenende.
Was kostet der Bekanntmachungsservice des Bundes?
Die Nutzung ist kostenfrei. Betrieben wird der Dienst vom Beschaffungsamt des Bundes. Für die reine Suche genügt der Zugang über die Portalseite, für eigene Suchprofile ist in der Regel ein Konto nötig.
Reicht TED für die Auftragsrecherche aus?
Nein. TED enthält nur Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Unterschwellige Vergaben von Ländern, Kommunen und vielen Bundesstellen erscheinen dort nicht.
Wie viele CPV-Codes gehören in ein Suchprofil?
Drei bis acht Codes sind ein guter Start: ein Hauptcode, zwei bis vier Nebencodes und ein bis zwei Codes zum Ausschließen. Zu breite Profile erzeugen viele unpassende Treffer, zu enge Profile keine.
Wo finde ich unterschwellige Vergaben des Bundes?
Bundesbehörden vergeben unterhalb der Schwellenwerte nach der Unterschwellenvergabeordnung. Veröffentlicht werden diese Ausschreibungen über den Bekanntmachungsservice des Bundes. Länder und Kommunen nutzen ihre eigenen Portale.
In diesem Leitfaden
- 5 Schritte für eine belegbare Auftragsrecherche im VergabemarktAuftragsrecherche in fünf Schritten: CPV-Codes, Suchprofile, Sichtung, Eignungsprüfung und Dokumentation mit Beispielwerten für den Zeitaufwand je Schritt.
- Auftragsrecherche in Portalen des Bundes und der Länder im VergleichAuftragsrecherche im Vergleich: Bekanntmachungsservice, DÖE, vergabe.nrw, DTVP und subreport ELViS mit Filtern, Abrufintervallen und Beispielpreisen pro Jahr.
- Checkliste für die Auftragsrecherche und Filterung von VergabebekanntmachungenAuftragsrecherche: Checkliste mit Prüfpunkten zu CPV-Code, Vergabeart nach VOB/A, UVgO oder VgV, Fristen, Eignung und Dokumentationspflicht für Bietende.



